Was ist ein Aufbauseminar (ASF)?
Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF-Seminar) auf. Fahranfänger sollen dadurch mit ihren Fehlern konfrontiert werden und ein besseres Verhalten im Straßenverkehr erlernen.
In der Regel wird dafür eine Frist von 2-3 Monaten gewährt. Lässt du diese Frist auslaufen, gilt das Seminar als nicht absolviert und deine Fahrerlaubnis wird dir entzogen.
Wähle schnell einen fachkundigen Begleiter für dein Aufbauseminar (ASF-Seminar / Nachschulung).

A-Verstöße
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
- Alkohol- oder Drogenfahrt
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers
- Rechts Überholen
- Rotlichtmissachtung
- Viele andere

B-Verstöße
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern und/oder Radfahrern beim Abbiegen
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Ungenügendes Absichern liegengebliebener Fahrzeuge
- Kennzeichenmissbrauch
- Abgefahrene Reifen
- Viele andere

Probezeitverlängerung
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre.
Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Ablauf des ASF-Seminars
- Das Seminar muss innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (normalerweise 2-3 Monate) besucht werden.
- Das Seminar muss mindestens 6 Teilnehmer und maximal 12 Teilnehmer umfassen.
- Ein Kurs dauert mindestens 2 und höchstens 4 Wochen.
- Der Kurs besteht aus 4 Sitzungen á 135 Minuten und einer Beobachtungfahrt zwischen Sitzung 1 und 2.
- Die Beobachtungsfahrt hat keinen Prüfungscharakter.
- Die vollständige Teilnahme an allen Sitzungen und der Fahrprobe ist verbindlich und Pflicht!
- Solltest du einen Termin verpassen, kann keine Bescheinigung ausgestellt werden. Der Termin kann nicht nachgeholt werden!
